MGS-Verleih ABG

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Allgemeine Mietbedingungen (AGB) für Hüpfburgen und Eventequipment

§1 Mietgegenstand

Der Vermieter vermietet Hüpfburgen sowie weiteres Eventequipment wie beispielsweise Zuckerwattemaschinen, Popcornmaschinen und Zubehör.

Der genaue Mietgegenstand, die Mietdauer, der Mietpreis sowie eventuell vereinbarte Zusatzleistungen werden im jeweiligen Mietvertrag oder in der Buchungsbestätigung festgehalten.

Der Vermieter übergibt die Mietgeräte in einem ordnungsgemäßen, sauberen und funktionsfähigen Zustand.

§2 Mietdauer

Die Mietdauer wird individuell zwischen Vermieter und Mieter vereinbart.

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig und ordnungsgemäß zurückzugeben beziehungsweise zur Abholung bereitzustellen.

Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

§3 Mietpreis und Zahlung

Der vereinbarte Mietpreis ergibt sich aus dem Mietvertrag oder der Buchungsbestätigung.

Die Zahlung erfolgt nach den vereinbarten Zahlungsbedingungen.

Der Vermieter kann eine Kaution verlangen. Diese wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung des Mietgegenstandes zurückerstattet, sofern keine Schäden oder außergewöhnliche Verschmutzungen vorliegen.

§4 Übergabe und Rückgabe

Der Mieter bestätigt mit Übernahme des Mietgegenstandes, dass dieser in ordnungsgemäßem Zustand übergeben wurde.

Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln und vollständig zurückzugeben.

Schäden, fehlendes Zubehör oder starke Verschmutzungen, die durch den Mieter verursacht wurden, können dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

§5 Pflichten des Mieters bei Hüpfburgen

  1. Die Nutzung einer Hüpfburg darf nur unter Aufsicht einer volljährigen verantwortlichen Person erfolgen.
  2. Die Hüpfburg darf nur auf geeignetem, ebenem und sauberem Untergrund aufgebaut werden.
  3. Schuhe, spitze Gegenstände, harte Gegenstände, Schmuck sowie Speisen und Getränke sind auf der Hüpfburg nicht erlaubt.
  4. Bei starkem Wind, Regen oder Gewitter ist die Nutzung sofort einzustellen und die Hüpfburg entsprechend zu sichern.
  5. Der Mieter ist für die Einhaltung der Sicherheitsregeln durch alle Nutzer verantwortlich.
  6. Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder fehlende Sorgfalt gehen zu Lasten des Mieters.

§6 Nutzung von Eventmaschinen

Zuckerwattemaschinen, Popcornmaschinen und sonstiges Eventequipment dürfen nur entsprechend der Einweisung und Bedienungsanleitung genutzt werden.

Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte sorgfältig zu behandeln und sauber zurückzugeben.

Bei unsachgemäßer Nutzung entstandene Schäden können dem Mieter berechnet werden.

§7 Haftung

Die Nutzung der Mietgegenstände erfolgt unter Beachtung der vereinbarten Sicherheits- und Nutzungshinweise.

Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, mangelnde Beaufsichtigung oder schuldhafte Beschädigung entstehen.

§8 Stornierung

Bei einer Stornierung einer verbindlichen Buchung können je nach Zeitpunkt und Aufwand Kosten entstehen. Die Einzelheiten werden im Mietvertrag oder der Buchungsbestätigung geregelt.

§9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: [Datum einfügen]

Einleitung zu den AGB

Wichtige Informationen für unsere Kunden

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung unserer Dienstleistungen und Produkte. Sie sind der rechtliche Rahmen, der sowohl unsere Verpflichtungen als auch die Rechte unserer Kunden festlegt. Diese Bedingungen sollten von unseren Kunden sorgfältig gelesen werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

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